Geht in den „Zahnarztalleen“ das Licht aus?
Eigentlich muss der Einbau oder Betrieb einer privaten Ladestation dem Stromnetzbetreiber gemeldet werden, sofern die maximale Leistung 3,7 kW übersteigt (was bei allen gängigen Wallboxen der Fall ist). Laut Niederspannungsanschlussverordnung ist für Wallboxen mit einer Leistung von 3,7 bis 11 kW nur eine Meldung erforderlich, ab 12 kW benötigt man hingegen eine Genehmigung des Netzbetreibers. […]
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